Sachverständigentätigkeit
Beliehener Sachverständiger § 6 SächsUVPG In Anlage 1 des UVPG (Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung) legt der Gesetzgeber fest, ob eine UVP-Pflicht, eine allgemeine Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht, oder eine standortbezogene Vorprüfung zur Feststellung der UVP-Pflicht besteht. Nachstehend sehen Sie, für welche Ziffern der Anlage 1 eine Sachverständigentätigkeit durch mich möglich ist. Die Beauftragung erfolgt […]